Zentrales Ziel der Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württembergs ist es, „den Verlust der biologischen Vielfalt in BW bis 2020 vollständig zu stoppen.“ (LNV, 2016: Taschenbuch des Naturschutzes in Baden-Württemberg: 18) Wir werden dieses Ziel nicht erreichen. Mit dem „Volksbegehren Artenschutz Baden-Württemberg“ ist das Problemverständnis des Artenschwunds bei einer breiten Öffentlichkeit angekommen. Wie wichtig auch kleine Ökosysteme für den Artenschutz sind, hat die Landesregierung von Baden-Württemberg erkannt. Durch eine Novellierung des Naturschutz- und Landwirtschaftsgesetzes am 23.7.2020 wurde nochmals klargestellt: Schottergärten sind verboten! Unabhängig vom Artenschutz stellt sich die Frage, wer in Zeiten immer heißer werdender Sommer eigentlich noch eine Heizplatte vor der eigenen Haustüre haben möchte?