Der BUND muss als Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei bestimmten Planungsvorhaben innerhalb des Genehmigungsverfahrens gehört werden. In Stellungnahmen können wir unsere Bedenken und Einwände in den Prozess einbringen und müssen berücksichtigt werden. Als Natur- und Umweltschutz-Akteur vor Ort sind wir gut vernetzt und Ansprechpartner für Gemeinden, Verwaltungen und die Bürgerinnen und Bürger. Dabei zeigt sich: Oft ist ein frühzeitiger Dialog besser, als eine (im Verfahrensverlauf) späte Stellungnahme. Als BUND-Nordschwarzwald setzen wir uns proaktiv für eine Verbesserung der Infrastruktur, beispielsweise für die Energie- und Mobilitätswende ein.