Streuobsteingriffe

16. Dezember 2025

 (Patrick Maier / BUND Nordschwarzwald)

Größere Streuobstwiesen sind geschützt und sollen erhalten werden. Als Umweltverband sind wir mit großen Hoffnungen in das Biodiversitätsstärkungsgesetz und den Streuobstparagrafen gestartet. Die Realität hat uns jedoch schnell durch zahlreiche große Ausnahmeanträge eingeholt. Unser Eindruck als Regionalverband ist inzwischen, dass zumindest der gesetzliche Schutz besser funktioniert. Einen großen Anteil daran dürfte unser kontinuierlicher Einsatz für den Erhalt der Streuobstwiesen sowie die UM-Checkliste (Link) haben.

Die Neuplanungen der Kommunen scheinen – sofern sie überhaupt in Streuobstbestände eingreifen – kleiner geworden zu sein. Zuletzt hatten wir einen Streuobsteingriff in Ebhausen im Landkreis Calw sowie einen Eingriff in Waldachtal (Landkreis Freudenstadt) auf dem Schreibtisch. In beiden eher kleineren Fällen wurde die Umwandlungsgenehmigung erteilt. Verfahrenstechnisch wurden beide Eingriffe von den Verwaltungen entsprechend der Checkliste abgearbeitet. Um wirklich weg von solchen Eingriffen zu kommen, müssen wir uns als Gesellschaft darauf verständigen, dass wir de facto keine neuen Flächen mehr in Anspruch nehmen.

Neben den neuen Fällen arbeiten wir derzeit an einer Altplanung nach § 13b in Wasenäcker/Möttlingen (Calw) sowie an einem Streuobsteingriff in Schramberg-Sulgen (Rottweil). In beiden Fällen zeigt sich deutlich, wie langwierig und arbeitsintensiv vermeintliche Planungsbeschleunigungen sein können. Mit dem sogenannten Bau-Turbo hat die Bundesregierung leider bereits das nächste Türchen aufgestoßen. Mythologisch betrachtet befinden wir uns immer wieder zwischen der Sisyphos- und Hydra-Erzählung.

 

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