Am 19.11.2020 hat sich der Gemeinderatausschuss für weitere Untersuchungen im Ochsenwäldle ausgesprochen. Erwartungsgemäß folgte der Gemeinderat diesem Votum am 24.11.2020. Lediglich die GRÜNEN, die Grüne Liste Pforzheim und Wir in Pforzheim/Die Linke haben sich gegen weitere Flächenverbräuche und eine weitere Belastung der Stadtkasse ausgesprochen.
Es stellt sich die Frage, was Gesetze, Verordnungen, wissenschaftliche Erkenntnisse oder Umweltziele wert sind?
Der dramatische Verlust der biologischen Vielfalt soll bis 2020 gestoppt und eine positive Entwicklung bis 2050 eingeleitet werden.
Was ist die Naturschutzstrategie von Baden-Württemberg vom 2.2.2014 wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass Natur zerstört und ein 56 Hektar großes Gewerbegebiet entstehen soll?
Die Rodung des Ochsenwäldles würde zu „schwerwiegenden Konflikten mit den Belangen des „Artenschutzes (Verstoß gegen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG)“ führen. „Weitere durch den Bau, die Anlagen und den Betrieb der zukünftigen Gewerbenutzung bedingte artenschutzrechtliche Konflikte sind zu erwarten.“
Was ist ein Artenschutzgutachten der Stadt Pforzheim wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass ein 56 Hektar großes Gewerbegebiet entstehen soll und sie damit den Lebensraum von Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien und der Haselmaus zerstören?
Der Nahrungshabitatverlust für die Fledermäuse ist erheblich. Damit ein Verbotstatbestand nach „Bundesnaturschutzgesetz nicht erfüllt wird, muss der Flächenverbrauch durch Anlage von Nahrungshabitaten im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden. Nach Einschätzung des Gutachterbüros „ist der Ausgleich des Flächenverlustes im Verhältnis 1:1 als CEF-Maßnahme [vorgezogene Ausgleichsmaßnahme] kaum möglich. Auch „der Erhaltungszustand der lokalen Fledermauspopulation verschlechtert sich […] und lässt sich durch CEF-Maßnahmen nicht vorgezogen ausgleichen.“
Was ist die „Studie zur umweltfachlichen Bewertung im Sinne des UVPG“ vom 9.3.2020 der Stadt Pforzheim wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass ein 56 Hektar großes Gewerbegebiet entstehen soll und damit Verbotstatbestände zum Tragen kommen?
Im Leitfaden „Amphibien schützen“ für Schutzmaßnahmen an Straßen des Landes Baden-Württemberg, wird im Vorwort die L 1135 im Bereich des Ochsenwäldles als Beispiel für eine „Straße mit beidseitigen Schutzmaßnahmen für Amphibien“ abgebildet. Das Innenministerium von Baden-Württemberg schreibt: „Neben anderen Ursachen tragen Straßen und der Straßenverkehr dazu bei, dass die Amphibienbestände in Baden-Württemberg rückläufig sind. Durch die heutige Fahrzeugdichte auf den Straßen sind Amphibienpopulationen bei ihren Wanderungen im Bereich von Straßen erheblichen Gefährdungen ausgesetzt.“
Was sind die beidseitigen und kostspieligen Amphibienleiteinrichtungen entlang der L 1135 wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass es rechts und links der Straße nur noch Gewerbeflächen, aber keine Lebensräume mehr gibt?
Am 25.2.2016 hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) eine online-Meldeplattform für Feuersalamander als Grundlage für erfolgreiche Schutzmaßnahmen eingerichtet.
Was ist die Meldeplattform wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass der Lebensraum des Feuersalamanders zerstört wird?
Über den Generalwildwegeplan soll ein landesweiter Biotopverbund geschaffen werden. Er ist Bestandteil eines nationalen bzw. internationalen ökologischen Netzwerks von Wildtierkorridoren.
Was ist die Novellierung des Biodiversitätsstärkungsgesetztes von Baden-Württemberg vom 22.7.2020 wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass direkt neben dem Generalwildwegeplan ein 56 Hektar großes Gewerbegebiet entstehen soll?
2030 soll der Flächenverbrauch auf weniger als 3 Hektar begrenzt und längerfristig ein „Netto-Nullverbrauch“ erreicht werden.
Was ist das Ziel der Landesregierung von Baden-Württemberg wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass ein 56 Hektar großes Gewerbegebiet entstehen soll?
„Hitze und Trockenheit haben im vergangenen Jahr sehr deutlich vor Augen geführt, dass der Klimawandel auch unsere Wasserversorgung beeinträchtigen kann“, so Umweltminister Franz Untersteller und für Verbraucherschutzminister Peter Hauk. Mit dem „Masterplan Wasserversorgung sollen Herausforderungen des Klimawandels für eine sichere Wasserversorgung gemeistert werden. Die Kommunen sind aufgerufen, sich frühzeitig mit möglichen Klimaauswirkungen zu befassen und sich vorzubereiten.“
Was ist der geplante Masterplan Wasserversorgung der Landesregierung von Baden-Württemberg wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass ein 56 Hektar großes Gewerbegebiet entstehen und ein Großteil der Flächen versiegelt werden soll?
Bis 2030 soll in Baden-Württemberg eine Treibhausminderung von mindestens 42 Prozent gegenüber 1990 erreicht werden. Bis 2050 wird eine Minderung von 90 Prozent angestrebt.
Was ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ vom 14.10.2020 wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten und sie zustimmen, dass 56 Hektar Wald zu Gewerbeflächen werden?
Pforzheim hat sich verpflichtet ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um rund 55 Prozent zu reduzieren. Als kurzfristige Maßnahme soll eine „Neuauflage einer städtischen Baumschutzsatzung und die Erarbeitung eines 4000-Bäume-Pflanzprogramms über zehn Jahre“ geprüft werden. „Bis zum Jahr 2050 soll Pforzheim klimaneutral werden.“ Laut Landesforsten Rheinland-Pfalz wachsen rund 650 Bäume mit einem Stammdurchmesser von über 7 Zentimeter auf einem Hektar Waldfläche Bei 56 Hektar sind das 36.400 größere Bäume und deutlich mehr, wen man die jüngeren dazurechnet.
Was ist der Gemeinderatbeschluss zum „Aktionsplan zur Bekämpfung des Klimawandels“ vom 18.2.2020 wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten, sie zustimmen, dass 56 Hektar Wald zu Gewerbeflächen werden und damit Bäume im fünfstelligen Bereich verloren gehen?
2019 wurden in Pforzheim 1.407 Kinder geboren. Für jedes soll im Gebiet Haidach ein Baum gepflanzt werden.
Was ist die Idee zum Jahrgangswäldchen von Oberbürgermeister Peter Boch aus dem Jahr 2019 wert, wenn sich die Stadt Pforzheim und die Gemeinderätinnen und -räte am 24.11.2020 nicht daranhalten, sie zustimmen, dass 56 Hektar Wald zu Gewerbeflächen werden und damit Bäume im fünfstelligen Bereich verloren gehen?