BUND Regionalverband Nordschwarzwald

Naturschützer wenden sich gegen tote Gärten

22. Juli 2020 | Umweltbildung & Beratung

Schottergärten zeigen in eklatanter Weise eine Abschottung des Menschen vor der Umwelt im Vorgartenformat!

Zentrales Ziel der Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württembergs ist es, „den Verlust der biologischen Vielfalt in BW bis 2020 vollständig zu stoppen.“ (LNV, 2016: Taschenbuch des Naturschutzes in Baden-Württemberg: 18) Wir werden dieses Ziel nicht erreichen. Mit dem „Volksbegehren Artenschutz Baden-Württemberg“ ist das Problemverständnis des Artenschwunds bei einer breiten Öffentlichkeit angekommen. Wie wichtig auch kleine Ökosysteme für den Artenschutz sind, hat die Landesregierung von Baden-Württemberg erkannt. Durch eine Novellierung des Naturschutz- und Landwirtschaftsgesetzes am 23.7.2020 wurde nochmals klargestellt: Schottergärten sind verboten! Unabhängig vom Artenschutz stellt sich die Frage, wer in Zeiten immer heißer werdender Sommer eigentlich noch eine Heizplatte vor der eigenen Haustüre haben möchte?

Den Bericht der PZ über Schottergärten finden Sie hier

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