Fortschreibung FNP im Nachbarschaftsverband

05. Juli 2022 | Energiewende, Lebensräume, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit, Planung & Infrastruktur, Wälder, BUNDintern

Beteiligung Nachbarschaftsverband: Überdurchschnittlich hoher Naturverlust rund um Pforzheim droht

Wir setzen und gemeinsam für den Erhalt des Ochsenwäldles ein. Natur erhalten!  (Patrick Maier / BUND-Nordschwarzwald)

Aktuell findet die frühzeitige Beteiligung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) des Nachbarschaftsverbands Pforzheim statt. Über den FNP wird die Art der Bodennutzung geregelt. Darunter fallen beispielsweis Bauflächen, Öffentliche Einrichtungen, Infrastrukturflächen, Grün- und Erholungsflächen sowie Landwirtschafts- und Waldflächen. Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung wurden bereits die Akteure gehört. Als BUND-Nordschwarzwald haben wir bereits eine Stellungnahme mit den NABU und dem LNV eingebracht. In diesem Schritt dürfen alle Bürgerinnen und Bürger am Prozess teilnehmen. Eine Teilnahme ist nicht an einen Wohnsitz im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes gebunden. Die Frist zur Beteiligung endet am 29.7.2022.

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Als BUND kritisieren wir bei der Fortschreibung des FNP zum Beispiel den weit überdurchschnittlich hohen angestrebten Flächenverbrauch. In Summe sind das 77 Hektar für Gewerbeflächen und 65 Hektar für Wohnbauflächen. Nicht betrachtet werden darin unter anderem die Flächen für das Gewerbegebiet Südlicher Hohberg. Es findet also eine Stückelung der Bedarfe statt. Gleichzeitig wird ein Bedarfsprognosen-Modell (GIFPRO) verwendet, das kein beschränktes Wachstum kennt und seit mehr als 30 Jahren praktisch unverändert Eingang in die Stadt- und Raumplanung findet. Im Vergleich mit dem deutschlandweiten Flächenverbrauch sind die vorgesehenen Verbräuche im Nachbarschaftsverband jetzt schon überdurchschnittlich hoch. Es gibt keinerlei Aussagen in der Fortschreibung, wie Bundes- oder Landesziele erreicht werden können. Im aktuellen Koalitionsvertrag setzt sich das Land Baden-Württemberg das Ziel einer deutlichen Verbrauchsreduktion: „Bei der Fortschreibung [des Landesentwicklungsplans] stehen die Erfordernisse der Bau-, Verkehrs- und Energiewende, des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, der Eindämmung des Flächenverbrauchs (ambitioniertes Ziel: max. 2,5 Hektar pro Tag; bis 2035 Netto-Null), der Beseitigung des Wohnraummangels und des Ausbaus der digitalen Infrastruktur im Zentrum.“ (Koalitionsvertrag des Landes Baden-Württemberg 2021: 138) Wir fordern den Nachbarschaftsverband auf, in ihrer Planung nicht gegen die Landesziele zu verstoßen. Neben den systematischen Schwächen sind im FNP weiterhin sogenannte Prüfflächen verzeichnet. Eine dieser Prüfflächen stellt das Ochsenwäldle dar. Knapp 60 Hektar gesunder und artenreicher Mischwald sind bedroht. Streng geschützte Arten (Fledermäuse, Amphibien, Insekten ...) würden getötet und vertrieben werden. Wir fordern: Stoppt endlich diese Planung. Die Daten reichen jetzt schon aus um zu erkennen und zu begründen, dass ein Gewerbegebiet an dieser Stelle und mit Blick auf die Klima-, Wasser-, Natur- und Umweltprobleme nicht mehr zeitgemäß ist.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Webseite des Nachbarschaftsverbandes:

"Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Offenlage der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022 zu informieren und während dieser Frist zu äußern. Die Unterlagen sind bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6, 5. OG, während der Öffnungszeiten sowie auf dieser Webseite hier unten einzusehen. Auskünfte können nach telefonischer Anmeldung (Tel. 39-2477) erteilt werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, auch per E-Mail (geschaeftsstelle-nbv(at)pforzheim.de), oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben."

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